Referenten:
Brigitte Janson, Ärztin, Dozentin für Pflegeberufe
Themen:
1. Tag: Ernährung
2. Tag: spezielle Krankheitsbilder
Fort- und Weiterbildung für:
Zusätzliche Betreuungskräfte nach
§ 53c SGB XI
In den Richtlinien nach §53 c SGB XI des GKV-Spitzenverbandes der Pflegekassen ist zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen festgehalten, dass neben einer mindestens 160stündigen Fortbildung eine regelmäßige Nachschulung anzubieten ist. Diese Fortbildung hat mindestens einmal jährlich als 2tägiges Seminar stattzufinden.
Die Fortbildungsmaßnahme hat zum Ziel, dass das in der Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 53c SGB XI vermittelte Wissen aufgefrischt und aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis stattfindet.